Zugänglichkeit
Colas Rail verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten. Zu diesem Zweck setzt das Unternehmen die Maßnahmen und Strategien um, die im derzeit in Ausarbeitung befindlichen mehrjährigen Plan zur Barrierefreiheit festgelegt sind. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von Colas Rail.
KONFORMITÄTSSTATUS
Die Website von Colas Rail entspricht aufgrund der nachfolgend genannten Abweichungen und Nichtkonformitäten nicht vollständig den Anforderungen der RGAA 4.1 – Konformitätsstufe AA.
TESTERGEBNISSE
Die von der Firma Ipedis durchgeführte Konformitätsprüfung ergab eine Erfüllungsrate von 63,08 %:
- 41 Kriterien sind erfüllt
- 24 Kriterien sind nicht erfüllt
- 41 Kriterien sind nicht anwendbar
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus verschiedenen Gründen derzeit nicht barrierefrei.
Nichtkonformitäten
Mehrere dieser Punkte treten auf mehreren Seiten der Website auf:
• Einige informative Bilder verfügen über keinen Alternativtext (Alt-Text).
• Manche Alternativtexte sind nicht aussagekräftig oder unzutreffend.
• Teilweise bestehen unzureichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.
• Einige grafische Elemente weisen ebenfalls unzureichende Kontraste auf.
• Die Beschriftung mancher Links lässt deren Funktion oder Ziel nicht eindeutig erkennen.
• Bestimmte Skripte sind nicht mit Screenreadern kompatibel.
• Einige Skripte lassen sich nicht über die Tastatur bedienen.
• Manche Kontextänderungen werden nicht angekündigt oder sind nicht steuerbar.
• Einige Seiten verfügen über keinen Titel.
• Sprachwechsel werden im Quellcode nicht korrekt angegeben (fehlendes Sprach-Attribut).
• HTML-Tags werden teilweise nur zu visuellen Zwecken verwendet.
• Die Strukturierung der Inhalte erfolgt nicht immer durch eine korrekte Überschriftenhierarchie (h1, h2 usw.).
• Einige Listen sind nicht als solche ausgezeichnet.
• Die Layoutgestaltung erfolgt teilweise über HTML-Elemente statt über CSS.
• Bei einer Schriftvergrößerung auf 200 % werden manche Texte unlesbar.
• Einige CSS-Angaben zu Hintergrundfarbe und Schriftart fehlen.
• Der Tastaturfokus ist bei bestimmten Elementen nicht sichtbar.
• Anpassungen des Textabstands können Inhalte verdecken oder die Bedienbarkeit beeinträchtigen.
• Bestimmte Formularfelder sind nicht korrekt beschriftet.
• In einigen Formularen fehlen Vorschläge zur Korrektur von Eingabefehlern.
• Automatisches Ausfüllen wird teilweise nicht unterstützt.
• Die Reihenfolge der Tabulator-Navigation ist auf manchen Seiten nicht logisch.
• Einige Office-Dokumente sind nicht barrierefrei und besitzen keine barrierefreie Alternative.
• Bewegte Inhalte können teilweise nicht vom Nutzer gesteuert werden.
Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Es wurden keine Ausnahmen festgestellt.
Inhalte außerhalb der Barrierefreiheitsverpflichtung
Derzeit liegen keine entsprechenden Inhalte vor.
ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG
Diese Erklärung wurde am 26. Januar 2024 erstellt und am 25. Juni 2024 zuletzt aktualisiert.
Verwendete Technologien:
• HTML5
• CSS
• JavaScript
Prüfumgebungen (User Agents und Screenreader):
• NVDA mit Google Chrome
Verwendete Prüfwerkzeuge:
• Web Developer Toolbar
• WCAG Contrast Checker
• Accessible Color Picker
• Taba11y
• Axe DevTools – Web Accessibility Testing
• Assistant RGAA
• PDF Accessibility Checker (PAC) 2021
Getestete Seiten:
• Startseite
• Kontakt
• Rechtliche Hinweise
• Zugänglichkeit
• Unser Team
• Unser Know-how
• Talente
• Pressemitteilungen
• Colas Rail gewinnt den Auftrag für die U-Bahn von Aboukir
• Unsere 6 Engagements
• Colas Rail – Marokko
FEEDBACK UND KONTAKT
Sollten Sie auf Inhalte oder Dienste nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an die Kommunikationsabteilung von Colas Rail. Wir stellen Ihnen auf Anfrage eine barrierefreie Alternative oder den gewünschten Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung. E-Mail: communication@colasrail.com
RECHTSBEHELFE
Dieses Verfahren gilt, wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet haben, der Ihnen den Zugang zu Inhalten oder Diensten der Website verwehrt, und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben.
Sie können sich in diesem Fall an folgende Stellen wenden:
• Den Défenseur des droits (Beauftragten für Rechte und Gleichheit)
• Den regionalen Delegierten des Défenseur des droits
• Oder per Post (porto- und gebührenfrei):
Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07
